Krankenkassenwechsel erleichtert

Während Versicherte bislang vor einer Kündigung mindestens 18 Monate bei einem Anbieter bleiben mussten, ist dies fortan schon nach einem Jahr möglich. Notwendig ist dafür nur noch ein Mitgliedsantrag bei der neuen Krankenkasse, die Notwendigkeit eines Kündigungsschreibens an den alten Anbieter entfällt.