Änderung Solidaritätszuschlag

Nach drei Jahrzehnten ist Schluss mit „Soli“, zumindest für die meisten Deutschen. Befreit sind alle ledigen Personen mit einem Jahresbruttoeinkommen von bis zu 73.000 Euro. Für Ehepaare plus zwei Kinder liegt die Grenze bei 151.000 Euro brutto. Wer mehr verdient, zahlt bis zu einer bestimmten Gehaltsgrenze nur noch anteilig. Für Ledige gilt das zwischen 73.000 und 109.000 Euro und für Familien ab 2 Kindern zwischen 151.000 und 221.000 Euro Bruttoverdienst. Alle Personen mit einem darüberliegenden Jahreseinkommen zahlen weiterhin die vollen 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag.

Die Körperschaftssteuer von Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH und AG) bleibt von der Anpassung unberührt. Das Bundesfinanzministerium rechnet aber dennoch mit einer Erleichterung für einen Großteil deutscher Klein- und Mittelständler, da viele als Einzelunternehmer und Personengesellschaften der Einkommensteuer unterliegen.