Die Gebühren für Anwälte und Gerichte wurden zum Jahreswechsel um 10 Prozent angehoben. Der Bundesrates hat damit die erste Erhöhung seit acht Jahren festgelegt. Dennoch blieb das Ergebnis hinter den Forderungen der Anwälte zurück, die sich für die Zukunft eine automatische Anpassung der Gebühren gekoppelt an die Entwicklung der Tariflöhne gewünscht hatten.
Das wird sich selbstverständlich auch in den Zahlungen der Rechtsschutzversicherer auswirken, und folglich auch auf die Beiträge der Rechtsschutzversicherungen.