Neue Grenzen GKV & Rentenversicherung 2021

Zum 1. Januar 2021 ist die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung auf jährlich 58.050 Euro gestiegen. Die Versicherungspflichtgrenze liegt nun bei 64.350 Euro Jahreseinkommen.

In der gesetzlichen Rentenversicherung wurde die Beitragsbemessungsgrenze auf 85.200 Euro Jahreseinkommen in den alten und 80.400 Euro in den neuen Bundesländern angehoben.